Informationen

Aktuelle Information für sächsische Angler zum Angeln in Brandenburg:

Die Fischereiabgabe Brandenburg ist zusätzlich (zur "Brandenburg-Marke") zu entrichten für alle Angler, welche nach dem 26.05.2012 den Fischereischein erhalten haben. Sächsische Angler die vor diesem Stichtag ihren Fischereischein erhalten haben, sind von der Fischereiabgabe befreit. Die Abgabemarke ist erhältlich bei örtlichen Angelläden,
Touristinformationen und Fischern, teilweise sogar auf Campingplätzen. Die Beiträge:

Die nach § 22 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg zu entrichtende Fischereiabgabe beträgt für:

  • Kinder und Jugendliche, die das achte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr
    2,50 Euro
  • Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr
    12,00 Euro
  • Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
    40,00 Euro. (nur bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg erhältlich)*

Hinweis zum sächsischen Jugendfischereischein in Brandenburg:

Kein Raubfischangeln zulässig! Sächsische Jugendliche haben mit der Entrichtung der Fischereiabgabe Brandenburg lediglich die Berechtigung zum Verwenden von zwei Friedfischangeln.


Der Vorstand des AV Am Sandbach e.V., im September 2020

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